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Betrieb des Amtsgerichts Magdeburg trotz Coronabeschränkungen

Dienstag, den 3. November 2020

Seit dem 02. November 2020 gelten auch in Sachsen-Anhalt verschärfte Bestimmungen zur Eindämmung des Coronavirus. Das Amtsgericht Magdeburg ist geöffnet, Gerichtsverhandlungen, Anhörungen und ähnliche Termine finden regulär statt. Die Einhaltung der üblichen Hygieneregeln ist gewährleistet.

Um jedoch eine größere Ansammlung von Menschen vor und in dem Gerichtsgebäude zu vermeiden, wird gebeten, in Nachlass-, Grundbuch- sowie Beratungshilfesachen persönliche Vorsprachen auf ein Minimum zu reduzieren, möglichst vorab schriftlich an das Amtsgericht Magdeburg heranzutreten und im Zweifelsfall vorher telefonisch Kontakt zu der jeweiligen Abteilung aufzunehmen, um Einzelheiten für einen Besuch zu besprechen oder einen Termin zu vereinbaren.